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Rechte und Pflichten als Hobbybrauer

Bevor Ihr mit dem Brauen loslegt, müsst Ihr den ersten Brauvorgang im laufenden Jahr bei Eurem zuständigen Hauptzollamt (HZA) per formloser E-Mail anzeigen. Welches Euer   zuständiges HZA ►„„ ist, könnt Ihr auf der Zoll.de Webseite rausbekommen.
Auf dieser Zollseite gibt es auch noch weitere Informationen zum Thema Hobbybrauen ►.

Etwas ausführlicher gibt es zu diesem Thema (und zu anderen Themen) auf der Hobbybrauer-Wikiseite ► (Bestandteil der Hobbybrauer.de ► Seite) noch einiges mehr zu erfahren.

Das Wichtigste: Pro Jahr dürft Ihr 200 Liter Bier steuerfrei brauen! Trotzdem entbindet Euch das aber nicht von der Pflicht, mindestens den ersten Brauvorgang im laufenden Jahr per mail anzuzeigen. Je nach zuständigem HZA kann es auch sein, dass Ihr jeden beabsichtigten Sud dem HZA melden müsst. Das entbehrt zwar jeglicher Grundlage, kann aber schnell und formlos per mail erfolgen und gut ist.

Eine solche formlose mail kann z.B. so aussehen:

„Euer Name

Geburtsdatum

Adresse

Hobbybrauer Steuer-Nr. (Die gibt es erst  ab der zweiten Brauanmeldung)

 

Betreff: Hobbybrauanzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in der obengeannten Wohnung am ….. ein Vollbier mit 13°P brauen. Dieses Bier ist ausschließlich zum eigenen Bedarf bestimmt.

 

Ich werde im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 200 Liter Bier brauen.

 

Sollte ich dies Freimenge von 200 Litern doch überschreiten, werde ich unverzüglich die zu versteuernde Menge, die über die Freimenge hinausgeht, nach dem ermäßigten Steuersatz berechnen und das Formular 2075 entsprechend ausfüllen, sowie den errechneten Betrag schnellstmöglich überweisen.
 

Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen.

 

Mit freundlichem Gruß“

 

Nach etwa 4 bis 6 Wochen (jo, so lange kann das dauern) erhaltet Ihr dann Post vom Hauptzollamt mit der entsprechenden Bestätigung. Damit bekommt Ihr dann u.a. auch eine eigene Hobbybrauer-Nr. zugewiesen, die bei allen folgenden Briefen des HZAs stets mit angegeben ist:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Rückseite gibt es noch ein paar wichtige Hinweise, u.a. den, dass bei Überschreitung der 200 Liter Freimenge jeder darüber hinausgehende Liter Bier nach einem vergünstigten Steuersatz zu berechnen und entsprechend zu versteuern ist. Dies gilt bis zu einer Grenze von 5.000 hl, ab da wird es dann gewerblich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Hobbybrauer dürfen durchaus mehr als 200 Liter im Jahr brauen, lediglich 200 Liter sind steuerfrei. Alles, was darüber hinausgeht, muss nach obigen Angaben versteuert werden. Dazu gibt es das entsprechendes Formblatt 2075 beim Zoll. Nicht verunsichern lassen, beim Klicken auf den link werdet Ihr eine Fehlermeldung bekommen, da eine sog. Session nur 45 Min. aktiv ist. Einfach zur Startseite wechseln, im Suchenfeld "2075" eingeben, dann kommt Ihr in das Formularmanagementmodul, wo Ihr dann das Formular entsprechend online ausfüllen könnt.

Wichtig: In dem Formblatt müsst Ihr "Herstellung ohne Erlaubnis" ankreuzen. Lasst Euch bitte nicht durch diese Formulierung verwirren. "Herstellung ohne Erlaubnis" bedeutet nicht, dass man etwas Unerlaubtes tut, sondern dass man keine Erlaubnis zum Betreiben eines Steuerlagers hat, was bei Hobbybrauern gewöhnlich der Fall ist. Zum Herstellen von Bier braucht es keine Erlaubnis. Wichtiger als die (unglückliche) Formulierung sind die dort angegebenen zugrundeliegenden Paragraphen. Daher, keine Sorge, lasst Euch nicht abhalten und braut munter drauf los, gerne auch mehr als 200 Liter pro Jahr :)

Dann stets die sorgfältig berechnete Steuer angeben, Formular ausfüllen, ans HZA schicken und - ganz wichtig - das Geld direkt auf das in dem HZA Brief angegebene Konto überweisen.
Die von Euch berechneten Beträgte werden erstmal nicht nachgerechnet oder überprüft. Es wird erwartet, dass Ihr Eure Steuerschuld korrekt angegeben habt und diese zügig ausgleicht.

Da das HZA bzw. das Finanzamt aber immer nachprüfen kann, ist Sorgfalt bei den Angaben Pflicht.

ACHTUNG: Alle hier getätigten Angaben sind zwar sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr und erheben keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit!


Übrigens: Ihr braucht keine Antwort Eures HZA abzuwarten und könnt direkt nach dem Absenden der Anzeige mit dem Brauen loslegen. Wie oben erwähnt, kann es durchaus diverse Wochen dauern, bis Ihr eine (postalische) Nachricht vom HZA bekommt. Ihr braucht auch nicht an dem in der Anzeige angegebenen Datum zu brauen, es kann immer was dazwischen kommen, die Zeitangabe ist nicht verpflichtend.
Mit dem Absenden der Hobbybrauanzeige seid Ihr der Anzeigepflicht nachgekommen und alles ist schick.

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